Jedes teilnehmende Ministerium bestimmt die Nationalen Verbindungsstellen (NVS).

Aufgaben und Zuständigkeiten der Nationalen Verbindungsstellen sind insbesondere:

  • Organisation und Durchführung von Bildungsmaßnahmen im betroffenen Mitgliedsstaat
  • Ausschreibungen von Bildungsmaßnahmen innerhalb des betroffenen Mitgliedsstaates 
  • Auswahl geeigneter Teilnehmer für die Aktivitäten
  • Ausführung der Beschlüsse und sonstiger Vorgaben des Kuratoriums
  • Berichterstattung an das Kuratorium oder das Zentrale Koordinationsbüro
  • Benennung der nationalen Kurs- und Seminarleiter sowie der Mitglieder des Redaktionskomitees 

Die Nationalen Verbindungsstellen unterstützen die Arbeit des Zentralen Koordinationsbüros mit allen verfügbaren Mitteln. In den nationalen Verbindungsstellen werden die redaktionellen Arbeiten für die Erstellung des MEPA-Buches, der Gruppenarbeiten und Seminarberichte durchgeführt.

Jedes teilnehmende Ministerium bestimmt die Nationalen Verbindungsstellen (NVS).

 

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